Standesamt
Standesamtliche Trauung
Brautpaar und Hochzeitsgesellschaft treffen sich am besten eine halbe
Stunde vor der Feier. So bleibt noch genügend Zeit für ein paar
Fotos und für die Begrüßung der Gäste.
Die standesamtliche Trauung ist meist eine recht nüchterne Angelegenheit.
Der Standesbeamte begrüßt das Brautpaar und die Gäste, überprüft
deren Personalien und hält eine kurze Ansprache, die mehr oder weniger
förmlich oder emotional ausfällt. Der Beamte befragt die Brautleute
nacheinander ob sie bereit sind, die Ehe miteinander einzugehen. Nachdem
die beiden sich das Ja-Wort gegeben haben, erklärt der Standesbeamte
das Paar für rechtmäßig verbundene Eheleute.
Das Protokoll der Trauung wird laut vorgelesen, nun unterschreibt das Brautpaar
die Heirats-urkunde, zunächst mit den alten Namen und danach mit dem
neu bestimmten Familiennamen. Im Anschluss unterschreiben auch die Trauzeugen
das Dokument. Die Eheschließung wird ins Familienbuch, d.h. in das
vom Standesamt geführten Personenstandsbuch eingetragen, in der jede
Veränderung des Familienstandes festgehalten wird. Erst mit dem Eintrag
in dieses Buch ist die Eheschließung rechtskräftig. Eine Heirats-urkunde
wird in das Stammbuch der Familie einge-heftet, das sich das Brautpaar meist
vor der Trauungszeremonie ausgesucht hat.
Festlicher Rahmen
Möchten sie der standesamtlichen Trauung einen festlicheren Rahmen geben, sollte dies vorab mit dem Standesbeamten besprochen werden. Möchten sie bei der Trauung Ringe tauschen, eine feierliche Rede integrieren oder die Zeremonie musikalisch umrahmen lassen, dann sollten sie dies rechtzeitig organisieren.
Trauzeugen
Mit der im Juli 1998 in Kraft getretenen Gesetzesänderung ist die standesamtliche Trauung jetzt auch mit nur einem oder auch ohne Trauzeugen möglich. Entscheiden sie sich für eine Trauung mit Trauzeugen, so müssen diese folgende Kriterien erfüllen:
• volljährig sein• einen gültige Ausweis besitzen und diesen unbedingt zur Trauung mitbringen
• sie müssen geistig, als auch körperlich in der Lage sein, der Trauung zu folgen
• falls einer der Trauzeugen nicht deutsch spricht, muss ein Dolmetscher anwesend sein
• In der katholischen Kirche müssen nach wie vor zwei Trauzeugen vorhanden sein.
• In der evangelischen Kirche kann auch ohne Zeugen geheiratet werden.
Brautpaar
In jedem Fall vorgelegt werden müssen in der Bundesrepublik:
• gültiger Reisepass bzw. Personalausweis
• Abstammungsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches
der Eltern beider Partner
• Auftenthaltsbescheinigung bei ausländischen Staatsbürgern,
ebenso den Nachweis der Staatsangehörigkeit
• Geschiedene oder Verwitwete benötigen zusätzlich
eine beglaubigte Abschrift oder einen Auszug aus dem Familienbuch
der vorangegangenen Ehen, frühere Heiratsurkunden und rechtskräftige
Scheidungsurteile
• Wenn ein Partner adoptiert wurde oder Kinder mit in die
Ehe gebracht werden, sind weitere Unterlagen erforderlich.
Im Einzelfall erkundigen Sie sich bei
Ihrem zuständigen Standesamt!
Ausgefallene Standesämter
• im Flugzeug 14728 Stölln Tel.03875/3660
• Windmühle Amanda 24376 Kappeln Tel. 04642/18379
• Leuchtturm 25849 Pellworm Tel. 04844/18917
• Museumsfeuerschiff 26721 Emden Tel. 04921/872071
• Bauernhaus Wippekühl 58579 Schalksmühle Tel. 02355/84233
• Rund um die Uhr 97769 Bad Brückenau Tel. 09741/80415
• Erlebnisbergwerk 99706 Sondershausen Tel. 03632/655280
Auf Schiffen:
• Rhein/Loreley Tel. 06773/341
• Burgenfahrt Rüdesheim Tel. 06721/14140
• Schwimmender Festsaal in Mainz Tel. 06131/216881
• Neckar Käpt'n Stuttgart Tel. 0711/54997060
• Edersee/Schloss Waldeck Tel. 05623/4901
• An Bord der Hessen Fluss Weser Tel. 05672/999923
• Raddampfer Bodensee/Hohentwiel Tel. 07551/915226



