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Standesamt

Standesamtliche Trauung

Brautpaar und Hochzeitsgesellschaft treffen sich am besten eine halbe Stunde vor der Feier. So bleibt noch genügend Zeit für ein paar Fotos und für die Begrüßung der Gäste.

Die standesamtliche Trauung ist meist eine recht nüchterne Angelegenheit. Der Standesbeamte begrüßt das Brautpaar und die Gäste, überprüft deren Personalien und hält eine kurze Ansprache, die mehr oder weniger förmlich oder emotional ausfällt. Der Beamte befragt die Brautleute nacheinander ob sie bereit sind, die Ehe miteinander einzugehen. Nachdem die beiden sich das Ja-Wort gegeben haben, erklärt der Standesbeamte das Paar für rechtmäßig verbundene Eheleute.

Das Protokoll der Trauung wird laut vorgelesen, nun unterschreibt das Brautpaar die Heirats-urkunde, zunächst mit den alten Namen und danach mit dem neu bestimmten Familiennamen. Im Anschluss unterschreiben auch die Trauzeugen das Dokument. Die Eheschließung wird ins Familienbuch, d.h. in das vom Standesamt geführten Personenstandsbuch eingetragen, in der jede Veränderung des Familienstandes festgehalten wird. Erst mit dem Eintrag in dieses Buch ist die Eheschließung rechtskräftig. Eine Heirats-urkunde wird in das Stammbuch der Familie einge-heftet, das sich das Brautpaar meist vor der Trauungszeremonie ausgesucht hat.

Festlicher Rahmen

Möchten sie der standesamtlichen Trauung einen festlicheren Rahmen geben, sollte dies vorab mit dem Standesbeamten besprochen werden. Möchten sie bei der Trauung Ringe tauschen, eine feierliche Rede integrieren oder die Zeremonie musikalisch umrahmen lassen, dann sollten sie dies rechtzeitig organisieren.

Trauzeugen

Mit der im Juli 1998 in Kraft getretenen Gesetzesänderung ist die standesamtliche Trauung jetzt auch mit nur einem oder auch ohne Trauzeugen möglich. Entscheiden sie sich für eine Trauung mit Trauzeugen, so müssen diese folgende Kriterien erfüllen:

• volljährig sein
• einen gültige Ausweis besitzen und diesen unbedingt zur Trauung mitbringen
• sie müssen geistig, als auch körperlich in der Lage sein, der Trauung zu folgen
• falls einer der Trauzeugen nicht deutsch spricht, muss ein Dolmetscher anwesend sein
• In der katholischen Kirche müssen nach wie vor zwei Trauzeugen vorhanden sein.
• In der evangelischen Kirche kann auch ohne Zeugen geheiratet werden.

Brautpaar

In jedem Fall vorgelegt werden müssen in der Bundesrepublik:

• gültiger Reisepass bzw. Personalausweis
• Abstammungsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches
   der Eltern beider Partner
• Auftenthaltsbescheinigung bei ausländischen Staatsbürgern, ebenso den Nachweis   der Staatsangehörigkeit
• Geschiedene oder Verwitwete benötigen zusätzlich eine beglaubigte Abschrift oder einen   Auszug aus dem Familienbuch der vorangegangenen Ehen, frühere Heiratsurkunden und   rechtskräftige Scheidungsurteile
• Wenn ein Partner adoptiert wurde oder Kinder mit in die Ehe gebracht werden, sind weitere   Unterlagen erforderlich.

Im Einzelfall erkundigen Sie sich bei
Ihrem zuständigen Standesamt!


Ausgefallene Standesämter

• im Flugzeug 14728 Stölln Tel.03875/3660
• Windmühle Amanda 24376 Kappeln Tel. 04642/18379
• Leuchtturm 25849 Pellworm Tel. 04844/18917
• Museumsfeuerschiff 26721 Emden Tel. 04921/872071
• Bauernhaus Wippekühl 58579 Schalksmühle Tel. 02355/84233
• Rund um die Uhr 97769 Bad Brückenau Tel. 09741/80415
• Erlebnisbergwerk 99706 Sondershausen Tel. 03632/655280

Auf Schiffen:

• Rhein/Loreley Tel. 06773/341
• Burgenfahrt Rüdesheim Tel. 06721/14140
• Schwimmender Festsaal in Mainz Tel. 06131/216881
• Neckar Käpt'n Stuttgart Tel. 0711/54997060
• Edersee/Schloss Waldeck Tel. 05623/4901
• An Bord der Hessen Fluss Weser Tel. 05672/999923
• Raddampfer Bodensee/Hohentwiel Tel. 07551/915226